Berichte/Presse: Salzach-Gymnasium Maulbronn

Berichte/Presse: Salzach-Gymnasium Maulbronn

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Frühling: Blick auf Maulbronn
Sommer: unterer Pausenhof, Blick nach oben
Berichte/Presse

Hauptbereich

Corona-Informationen

Autor: SGMaulbronn
Artikel vom 10.05.2021

Informationen aus dem Kultusministerium

Auf den Seiten des Kultusministeriums werden stets die aktuellen Schreiben zum Download bereitgestellt.

Hier finden Sie die aktuellen Vorgaben: https://km-bw.de/Coronavirus

20. Mai 2021: aktueller Elternbrief vor den Pfingstferien

Zum Start in die Pfingsferien und als Ausblick für die Zeit danach...der Elternbrief (PDF-Datei) der Schulleitung vom 20. Mai 2021

Einverständniserklärung zu den Testungen

Informationen von der Schulleitung zum Wechselunterricht ab 19. April 2021 // Datum: 15. April 2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schulgemeinschaft,

 

und wieder wende ich mich mit einer E-Mail an Sie. Heute geht es um die Organisation des Wechselunterrichts ab Montag, den 19.04.21 und auch um die Testpflicht an allen Schulen in Baden-Württemberg. Deshalb wird die E-Mail etwas umfangreicher! Fast alle neuen Informationen haben uns erst gestern Abend in einer Email von Herrn Ministerialdirektor Föll erreicht. Zudem sind auch heute viele Fragen besorgter Eltern per Email oder Telefon eingegangen. Ich versuche in dieser Mail, Sie umfassend zu informieren.

 

Wie organisieren wir den Wechselbetrieb ab dem 19. April 2021?

Ab dem 19. April können alle Jahrgansstufen in den Wechselunterricht zurückkehren, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter 200 liegt. Dieser Wechselunterricht kann nur unter Einhaltung des Abstandes und der übrigen Hygienevorgaben stattfinden, sowie durch die Testung aller Personen, die in der Schule anwesend sind, gewährleistet werden. Wir können den Abstand zwischen unseren Schüler*innen nur einhalten, wenn wir die Klassen und Lerngruppen in zwei Gruppen aufteilen. Die Gruppeneinteilung wird Ihnen von den Klassenlehrkräften zugeschickt. Wie auch schon am DSB angekündigt, haben wir die Aufteilung der Woche in Mo-Di und Mi-Fr geändert. Das hat den ganz einfachen Grund, dass wir alle ein rasantes Ansteigen der Infektionszahlen beobachten und so hoffen, alle Kinder und Jugendliche der Klassenstufen 5 bis 10 nächste Woche in der Schule begrüßen zu können. Die Jahrgangsstufen sind im Fernlernen, da diese die letzten Wochen in Präsenz am SGM waren. Wir wissen noch nicht genau wie zu handeln ist, falls die Inzidenz über 200 im Enzkreis ansteigt. Im Moment heißt es, dass die Schulen ab einer Inzidenz von 200 auf Fernunterricht umstellen. Das gilt auch schon für nächste Woche. Zudem dürfen wir nicht zum täglichen Wechsel übergehen, da ja nur getestete Personen die Schule betreten dürfen. Im momentanen System müssen sich ihre Kinder einmal in der Woche selbst testen oder einen Test vorlegen (s.u.). Dieses System gilt vorerst für zwei Wochen. Wir melden uns rechtzeitig über das DSB (kurzfristig) und per E-Mail, wenn sich hieran etwas ändert.

Die Gruppen, die nicht in Präsenz unterrichtet werden, werden über Moodle - aber ohne parallel stattfindenden Videounterricht – durch Aufgaben beschult.

 

Wie setzen wir die Testpflicht um?

Ab Montag gilt die inzidenzunabhängige Testpflicht an allen Schulen in Baden-Württemberg. Von der Testpflicht befreit sind im Moment zwei Personengruppen: vollständig geimpfte Personen (2. Impfung ist 14 Tage her, Impfdokumentation muss vorgelegt werden) und von Corona genesene Personen. Als genesen gilt, wer schon einmal positiv getestet war und über einen Nachweis (positiver PCR-Test) verfügt. Dieser darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.

Im Anhang finden sie die Erklärung (Anhang Erklärung CoV19 Test), die uns vom Kultusministerium zur Verfügung gestellt wurde. Die dort vermerkten Datenschutzinformationen sind sperrig zu lesen.  Für uns sind die Seiten 3 und 4 wichtig. Unterschreiben Sie diese und geben Sie den Ausdruck Ihrem Kind mit an die Schule. Alternativ können Sie uns eine unterschriebene Version vorab per Mail und dann postalisch oder per Fax zuschicken.

 

Ablauf des Selbsttests:

Wie vom Land und Bund bestimmt, bieten wir die Möglichkeit des Selbsttests in der Schule an. Die Selbsttests finden montags und mittwochs in der 1. Stunde in den Klassenzimmern statt. Wichtig ist, dass sich alle anwesenden Schüler*innen selbst (!!!) testen. Keine Lehrkraft und kein anderes Personal testet Ihr Kind. Das Land hat uns nasale Selbsttest zur Selbsttestung mittels PoC-Antigen-Test zur Erkennung einer COVID-19-Infektion zur Verfügung gestellt. Ich möchte Sie bitten, sich den Erklärfilm des Kultusministeriums gemeinsam mit Ihrem Kind anzusehen: 

 

Wie wird das Testen ablaufen?

Die Schüler*innen (Präsenzgruppe) kommen zur 1. Unterrichtsstunde an die Schule. Sie gehen direkt in den Unterrichtsraum. Dort testen sich die Kinder und Jugendliche dann unter Anleitung der anwesenden Aufsichtsperson selbst. Im Raum sind Hand- und Flächendesinfektionsmittel, die Testkits, Papierhandtücher etc. bereit gestellt. Nur direkt vor dem nasalen Test wird die Maske abgenommen, danach unverzüglich wieder aufgesetzt.

Der Ablauf ist wie folgt geplant:

Die Schüler*innen gehen in den Unterrichtsraum. Für sie gilt:

  1. Ein Testkit mit an den Platz nehmen,
  2. die Lehrkraft gibt ausführliche Informationen zum Test und zum Ablauf,
  3. Tische und Hände desinfizieren,
  4. Test selbst durchführen,
  5. am Tisch auf das Ergebnis warten (der nasale Test dauert etwas länger als der Spucktest),
  6. Ergebnis bei Unklarheiten mit der Lehrkraft absprechen (kein eindeutig negatives Testergebnis) - bei negativem Test alles fachgerecht entsorgen,
  7. wieder Hände und Tische desinfizieren,
  8. Den Unterrichtsraum zum Durchatmen nach draußen verlassen. Die Zeit gibt die aufsichtführende Person an.
  9. Im Anschluss daran kann der Präsenz-Unterricht beginnen.
 

Wenn Ihr Kind sich nicht testen lassen möchte oder Sie dem Testen in der Schule nicht zustimmen, haben Sie und ihr Kind zwei Möglichkeiten:

  1. Das Kind bzw. der Jugendliche kommt nicht in die Schule und wird durch Fernlernen (aber ohne regelmäßigen Videounterricht) über Moodle beschult.
  2. Sie lassen ihr Kind bei einer Teststelle oder durch Ihren Hausarzt testen und das Kind bringt die Testbestätigung mit in die Schule
   

Zum Schluss noch ein ganz wichtiger Aspekt, der Sie vielleicht auch beunruhigt…

Was passiert, wenn mein Kind positiv getestet wird?

Ich möchte Sie bitten, dies unbedingt in Ihrer Familie anzusprechen -  und auch unsere Lehrkräfte werden dies am Tag der Selbsttests ausdrücklich noch einmal erläutern: Corona ist eine Infektionskrankheit. Niemand  - GAR NIEMAND – hat Schuld an einer Infektion. Das Virus fliegt Menschen an!

Aber wir können uns schützen! Eine Schutzmaßnahme ist das Tragen der medizinischen Maske, die andere Schutzmaßnahme ist die Unterbrechung von Infektionsketten. Wenn wir in unseren Reihen also erkennen, wer sich infiziert hat, können wir die Infektionskette unterbrechen. Und diejenigen, die erkannt wurden schützen alle anderen, wenn sie die Infektion zuhause auskurieren!  

Sprechen Sie auch schon vorher in Ihrer Familie über die verschiedenen Szenarien.

Wenn das Ergebnis des Selbsttests positiv oder nicht eindeutig ist:

Das positive Ergebnis eines Antigen-Tests bedeutet nicht automatisch eine Infektion (falsch-positiver Test). Ein weiterer Test beim Kinderarzt oder im Testzentrum gibt Gewissheit und muss auch durchgeführt werden. Nehmen Sie Ihrem Kind schon vor den Selbsttests die Angst, schwer krank zu werden. Bei Kindern und Jugendlichen verläuft eine Corona-Infektion meist harmlos. Sprechen Sie mit Ihrem Kind, und erläutern Sie, dass eine Infektion mit dem Coronavirus jeden treffen kann und dass das Kind nicht Schuld ist, wenn es sich angesteckt hat (s.o.). Ihr Kind sollte keine Angst bekommen, eine Gesundheitsgefahr für andere zu sein. Mit den entsprechenden Maßnahmen können Eltern, Geschwister und alle anderen Personen geschützt werden.

Ihr Kind hat einen nicht eindeutigen oder positiven Test vor sich.

  1. Es bleibt am Platz und informiert die Lehrkraft, dass hier etwas unklar ist. Die Lehrkraft schaut sich den Test an.
  2. Die anderen – auch schon sich selbst getesteten negativen Mitschüler*innen verlassen den Raum.
  3. Ist das Ergebnis unklar, wird der Test wiederholt, ist er eindeutig positiv, ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich. Ihr Kind wartet dann in einem extra Raum oder im Schulhof mit einer Betreuungsperson.
  4. Die Schule informiert in diesem Fall Sie als Sorgeberechtigte unverzüglich, damit Sie Ihr Kind schnellstmöglich abholen können. Mit Ihrer Erlaubnis kann Ihr Kind auch selbstständig den Heimweg antreten, sollte aber keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
  5. Sie müssen zudem umgehend eine PCR-Testung z.B. durch den Kinder- oder Hausarzt veranlassen.
  6. Auch das Gesundheitsamt wird durch die Schule informiert und dieses spricht mit Ihnen dann das weitere Vorgehen ab.
 

Sie können den Test auch zuhause schon einmal durchspielen. Das Testkit ähnelt dem der Spucktests. Nur muss ein Stäbchen (das kann zum Üben z.B. ein Wattestäbchen sein) ca. 2cm in die Nase eingeführt werden, bis man einen Widerstand spürt. NICHT drücken, wenn es „eng“ wird, aufhören!!! Es ist kein Vergleich zu den Schnelltests in den Testzentren oder den PCR-Tests in Arztpraxen. Ein Schulleiterkollege hat es so formuliert: „Die Tests sind absolut ungefährlich und extrem einfach in der Handhabung. Wer in der Nase popeln kann, ist auch in der Lage diesen Test unfallfrei durchzuführen“.

Ich hoffe, wir haben Sie umfänglich informiert und konnten Ihre Sorgen etwas mildern. Wir alle, alle Lehrkräfte und Miterabeitenden freuen uns schon sehr, endlich unsere Mittelstufe wieder im Haus zu haben. Ich drücke uns allen die Daumen, dass wir gesund und gut gelaunt durch diese anspruchsvolle Zeit kommen. Wenn sich irgendwann Routine eingestellt hat, freue ich mich auch auf einen ruhigen Alltag. Jetzt wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie viel Kraft und Geduld und wenn es jetzt endlich auch wärmer wird, dann kann sich der Frühling von seiner schönsten Seite zeigen.

 

Mit ausgesprochen herzlichen Grüßen

Henriette Dieterle

Schulleiterin

Unterricht in Pandemiezeiten

  • Diese Woche KW 15 Distanzunterricht außer Abschlussklassen
  • Ab nächster Woche (KW16) Wechselunterricht, sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt.
  • IndirekteTestpflicht ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100: Ein negatives Testergebnis ist dann Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
  • Zudem herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Schulstart 2021

Wir wünschen allen einen guten Start ins neue Jahr.

Informationen und Regelungen zum Beginn des neuen Kalenderjahres werden im aktuellen Elternbrief (PDF-Datei) vorgestellt.

Zudem wollen wir noch ein paar Anleitungen und und Hilfestellungen (PDF-Datei) für Schüler*innen zur Verfügung stellen.

Wie finde ich das Schul-Moodle?

Der kürzeste Weg zu Moodle ist sicherlich dieser: moodle.sgm.pf.schule-bw.de

 

Alle Online-Plattformen sind unter server.sgmaulbronn.de erreichbar.

Auf diesem Weg kommt man zu auch Moodle und zur NextCloud.

Informationen in der Vorweihnachtszeit

Brief an die Schulgemeinschaft (PDF-Datei) aus aktuellem Anlass: Ablauf der letzten Schultage vor den Weihnachtsferien und weitere Informationen.

Das Kultusministerium (PDF-Datei)hat offiziell informiert: Weihnachtsferien 2020/2021

Die Weihnachtsferien im Schuljahr 2020/21 beginnen in Baden-Württemberg gemäß der geltenden Ferienregelung am Mittwoch, den 23. Dezember 2020, und enden am Samstag, den 9. Januar 2021.

Am 21. und 22.Dezember ist Präsenzunterricht an den Schulen nur für die Klassen I bis 7 vorzusehen (gleichwohl ist die förmliche Präsenzpflicht an diesen beiden Tagen ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder bei Bedarf auch zuhause lassen können). Um die Kontakte vor Weihnachten bei den älteren Schülerinnen und Schülern zu reduzieren, ist ab Klassenstufe8 für diese beiden Tage ausschließlich Fernunterricht vorzusehen.

Elternbriefe der Schulleitung

Im Elternbrief vor den Herstferien (PDF-Datei) werden die ersten Wochen des aktuellen Schuljahres rückblickend betrachtet und vorsichtig nach vorne geschaut.

Ein paar Tage zuvor gab es wichtige Informationen zur Maskenpflicht im Elternbrief Nr.2 (PDF-Datei).

Maskenpflicht auch im Unterricht

Ab Montag, 19. Oktober 2020, muss auch im Unterricht eine Maske getragen werden.

Nachzulesen in der CoronaVO (PDF-Datei) vom 15.10.2020.

 

Update vom 21.10.2020:

Damit Schüler*Innen zumindest eine kurze Pause vom Maske-Tragen bekommen können, wurde die CoronaVO vom 15.10. etwas gelockert und konkretisiert.

Anpassung der CoronaVO-Schule: Download (PDF-Datei) (21.10.2020)

 

Auszug:

[...]

  • Dies veranlasst uns zum einen, in der Verordnung klarzustellen, dass die Maskenpflicht nicht bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken) gilt.
  • Darüber hinaus sehen wir eine weitere Ausnahme für die Pausenzeiten vor. Solange die Personen sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, können Sie die Maske abnehmen.

[...]

Hinweise zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Leitlinie (PDF-Datei) zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflegestellen und in Schulen.

Erweiterte Hausordnung ab 14. September 2020

Unter den aktuellen Pandämiebedingungen gilt die erweiterte Hausordnung (PDF-Datei), welche zum Schutz vor Infektionen zwingend ernst genommen werden muss.

Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

bitte nehmt bzw. nehmen Sie das hinterlegte Dokument "Maßnahmen aus der Corona-Verordnung Schule (PDF-Datei)" zur Kenntnis, darin werden die Verhaltensregeln im Schulalltag geregelt. 

Zudem muss zwingend für jede Schülerin und jeden Schüler eine Erklärung unterschrieben werden, die zum Besuch des Unterrichts erforderlich ist.

 

Erklärung für volljährige Schüler*innen (PDF-Datei)

Erklärung für minderjährige Schüler*innen (PDF-Datei)

Elternbrief der Schulleitung zum Schuljahresbeginn

Zum neuen Schuljahr begrüßt euch und Sie, liebe Schüler*innen und Eltern, unsere Schulleitung Frau Dieterle herzlich mit einem Begrüßungsbrief (PDF-Datei).

Im ersten Elternbrief (PDF-Datei)für 2020/21 werden wichtige neue Regelungen und Maßnahmen angesprochen, um die neuen Herausforderungen im Schulalltag zu bewältigen.