Berichte/Presse: Salzach-Gymnasium Maulbronn

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Abitur 2021

Autor: SGMaulbronn
Artikel vom 30.04.2021

offizielle Corona-Informationen zu den Abschlussprüfungen

Corona-Vorgaben für die Abiturprüfung

Liebe Abiturient*innen und deren Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

gestern Abend erreichte uns ein Schreiben aus dem Kultusministerium, in dem die Corona-Vorgaben für die Abiturprüfungen genauer festgelegt wurden. Unsere charmante Idee, die Testungen in Eigenregie durchführen zu lassen, ist damit leider hinfällig.

 

Es gibt nun 3 Möglichkeiten:

 

1. Sie legen am Prüfungstag eine negative Testbescheinigung vor (Testzentren in Mühlacker, Maulbronn usw.)

2. Sie kommen zum Selbsttest in die Schule und erhalten eine Bestätigung für den Selbsttest. 

3. Sie sind von der Testpflicht befreit und können dies nachweisen (s.u.).

 

Von der Testpflicht befreit sind vollständig Geimpfte (2. Impftermine älter als 14 Tage – Vorlage Impfausweis) und von Corona Genesene (Nachweis eines positiven PCR Tests - nicht älter als 6 Monate).

 

Wir bieten in der ersten Prüfungswoche am 03.05.21 und am 05.05.21 eine Testmöglichkeit in der Schule an - genaue Zeiten und Räumlichkeiten veröffentlichen wir über das DSB. In der zweiten und dritten Prüfungswoche werden wir immer zwischen den Prüfungstagen Selbsttest-Termine und eventuell auch am Sonntag eine Möglichkeit zur Selbsttestung o.Ä. anbieten. Es ist vorgeschrieben, dass sich alle Prüfungsteilnehmer*innen zwei Mal pro Woche testen müssen, somit ist eine Testung direkt vor einer Prüfung keine Pflicht!

Wir geben alle Termine auch am Freitag in der BBB-Sitzung bekannt!

 

Nicht Getestete dürfen an den Prüfungen teilnehmen, müssen aber räumlich getrennt von den negativ Getesteten schreiben. Es ist deshalb unabdingbar, dass wir bis Donnerstag, 29.04.2021 um 12:00 Uhr von Ihnen erfahren, wie viele Personen sich nicht selbst testen wollen,  bzw. keine Negativbescheinigung vorlegen werden, damit wir die räumliche Trennung organisieren können. Wie gesagt, bitte geben Sie umgehend Bescheid, wenn Sie sich nicht auf Corona in der Prüfungszeit testen möchten. Wie wir die räumliche Trennung vollziehen werden, ist noch nicht geregelt.

 

EINE DRINGENDE BITTE …. Nehmen Sie an den Selbsttests teil oder legen Sie einen Testnachweis zur Prüfung vor. Wenn wir auch noch für „Nicht-Getestete“ Räume, Aufsichten, gemeinsames Aufgabenkontrollieren etc. organisieren müssen, wird es wirklich schwierig!

 

Zu guter Letzt wird die Maskenpflicht im Schreiben klar geregelt. Es herrscht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, außer bei triftigen Gründen -  eine ärztlich Bescheinigung kann dies bestätigen. Wir dürfen aber Maskenpausen ermöglichen. Genaueres erfahren Sie hierzu auch am Freitag.

 

Sollte ein Test positiv ausfallen , darf nicht an der Prüfung teilgenommen werden – dann können Sie zum Nachtermin an der Prüfung teilnehmen.

   

Wir werden trotz dieser Anpassungen unser Bestmögliches tun, für eine positive und konzentrierte Prüfungsatmosphäre zu sorgen. 

 

Mit sehr herzlichen Grüßen

   

Henriette Dieterle

Schulleiterin